Die Autoversicherung
Die Kfz-Versicherung gehört zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland. Um ein Fahrzeug in Deutschland zuzulassen, ist zwingend eine Deckungskarte einer Versicherung erforderlich, die das Vorhandensein einer Kfz-Haftpflicht belegt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt immer dann ein, wenn durch den Betrieb des Autos Schäden bei Dritten Personen entstehen. Zu diesen Dritten Personen gehören übrigens auch Insassen des Autos, bei einem Unfall können diese ebenfalls Ansprüche an die Haftpflichtversicherung stellen. Die Prämie in der Haftpflichtversicherung bemisst sich nach einem Schadenfreiheitsrabattssystem. Je länger der Versicherungsnehmer schadenfrei fährt, desto günstiger wird die Prämie.
Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, gibt es auch noch die Möglichkeit, das Fahrzeug selbst gegen Schäden zu versichern.
Man unterscheidet dabei in Teil- und Vollkaskoversicherung. Wie der Name schon sagt, sind bei der Teilkaskoversicherung nur einige Risiken abgesichert. Dazu gehören Schäden durch Einbruchdiebstahl, Glasbruch, Kollisionen mit Haarwild, Hagel, Sturm, Brand, Überschwemmung, Marderbiss und Kurzschluss an der Elektrik. Diese Grundrisiken sind so gut wie bei allen Versicherern gleich, viele bieten inzwischen bessere Leistungen an. So sind zum Beispiel Kollisionen mit Tieren aller Art und Marderbissfolgeschäden mitversichert. Die Prämie für die Teilkaskoversicherung berechnet sich nicht nach dem SFR-System, sie bleibt immer bei 100% und nach einem Schaden wird sie auch nicht teurer.
Die Vollkaskoversicherung enthält auch immer eine Teilkaskoversicherung, sie umfasst aber außerdem Schäden durch Vandalismus und Unfall. Bei Unfallschäden ist die Schuldfrage irrelevant, so lange der Unfall nicht vorsätzlich verursacht wurde. Bei Vandalismus sind reine Reifenschäden nicht inbegriffen, diese werden nur bezahlt, wenn es zusätzliche Schäden am Fahrzeug gibt. Die Prämie in der Vollkaskoversicherung berechnet sich analog zum System in der Haftpflicht.